Verbindliche Spielregel der Poolbillardrunde
für Stadt und Landkreis Pirmasens/Rodalben
Spieljahr 2022/2023
Aufgrund
der aktuellen Covid-19-Bestimmungen durch Bund und Länder weisen wir nochmals
auf die Maskenpflicht hin. Wer ohne Maske die Lokalität betritt, kann vom Wirt
aufgrund der vorliegenden Auflagen direkt des Lokals verwiesen werden. Wer zum
Spiel ohne Maske an den Tisch tritt, ist von den Teams sofort zu melden (auf
dem Spielbericht zu vermerken und nach Möglichkeit auch direkt dem Rundenleiter
zu melden) und wird ohne Vorwarnung für 4 Spiele gesperrt.
1) Anstoßzeit ist um 17.30 Uhr. Wenn eine Mannschaft 15
Minuten nach der offiziellen Startzeit nicht angetreten ist, hat sie das Spiel
0:28 0:3 verloren. Gespielt wird mit 7 Spielern pro Mannschaft. Zur Auslosung
müssen mindestens 4 Spieler anwesend sein.
Die Größe
des Poolbillardtisches darf 8 Fuß nicht überschreiten. Auf dem Tisch sollen
zwei deutlich sichtbare Markierungen sein. Die Kopflinie für den Anstoß und die
Fußlinie zum Ansetzen der Kugel mit dem Dreieck. Diese Markierungen müssen im
ersten und letzten Viertel des Billards vorhanden sein. Sollte die Kopflinie
nicht eingezeichnet sein, braucht die gegnerische Mannschaft nicht anzutreten.
Die weiße Kugel darf nicht größer sein als die restlichen Kugeln.
Der Anstoß
erfolgt im Kopffeld, wobei der weiße Ball die Dreieckspitze (volle Kugel, außer
der Nr.8) direkt treffen muss. Vorher ist das Spiel nicht eröffnet. Wird der
Anstoß mit dem dritten Versuch noch immer nicht richtig ausgeführt, kommt der
Gegenspieler zum Anstoß.
Werden beim
Anstoß ein oder mehrere verschiedene Kugeln (halbe oder volle) versenkt, so
steht dem anstoßenden Spieler die Auswahl der Spielbälle frei. Sollte jedoch die weiße Kugel mit versenkt
werden oder den Tisch verlassen, wechselt die Auswahl der Spielbälle zum
gegnerischen Spieler. Wird beim Anstoß die Acht versenkt, wird der Anstoß
wiederholt. Die Heimmannschaft muss dieses Spiel bezahlen.
2) Vor jedem Stoß muss der Spieler die Kugel und das Loch
ansagen, in welches er die Kugel versenken möchte, auch, wenn die Kugel direkt
im Loch liegt (z.B. Nr.6 ins Mittelloch). Die Schiedsrichter sind neutral und
dürfen keine Bälle vor- bzw. ansagen. Die jeweiligen Schiedsrichter einer
Partie sind die Einzigen, die ein Vergehen ahnden dürfen. Können sich beide
Schiedsrichter bei einer Entscheidung nicht einigen, so ist die Partie neu
aufzusetzen.
Wird ein
eigener Ball und ein Ball des Gegners mit einem Stoß weggespielt, so bleibt der
Spieler nur am Spiel, wenn er seinen angesagten eigenen Ball als ersten
angespielt hat. Er kann aber auch über Vorbande zuerst den gegnerischen Ball
anspielen, um seine Kugel zu versenken. Die schwarze Kugel darf auch über
Vorbande NICHT zuerst angespielt werden, um einen anderen Ball zu
versenken. Ist dies jedoch der Fall, hat dies die Stoßabgabe zur Folge.
Wird eine
gegnerische Kugel direkt angespielt, gibt der Spieler den Stoß ab. Wird die
schwarze Kugel (Nr. 8) angesagt und ist nicht direkt anspielbar, kann diese
auch über Vorbande über die Kugel des Gegners weggespielt werden. Wird auf die
schwarze Kugel (Nr. 8) gespielt, darf die weiße Kugel den Tisch nicht
verlassen, sonst ist das Spiel verloren.
Die schwarze
Kugel (Nr. 8) darf, nachdem der letze Spielball versenkt wurde, jedes Mal neu
in ein vorher bestimmtes Loch gespielt werden. Wird er durch einen Doppelstoß
versenkt, ist das Spiel verloren. Ist der 8er Ball gespielt, die Weiße ruht, so
ist das Spiel gewonnen, auch wenn danach noch eine auf dem Tisch befindliche
Kugel berührt wird. Befindet sich aber die weiße Kugel noch im Lauf, ist das
Spiel verloren.
3) Geht nach einem Stoß auf einen Spielball die weiße
Kugel in ein Loch, gibt der Spieler den Stoß ab. Fällt eine farbige Kugel
(volle oder halbe) über die Bande vom Tisch, gibt der Spieler den Stoß ab und
die vom Tisch gefallene Kugel wird in ein Loch geworfen. Geht aber der 8er vom
Tisch ist das Spiel für den am Stoß befindlichen Spieler als verloren zu
werten.
Greift ein
Spieler an eine Kugel die sich bewegt, so ist das Spiel für ihn verloren. Ein
auf die Spielfläche gefallenen Gegenstand darf vom Spieler selbst entfernt
werden. Berührt der Spieler dabei eine Kugel, wird dies mit Stoßabgabe
geahndet. Wird der Kugelrücklauf durch einen Gegenstand beeinträchtigt, so hat
der Spieler die Schiedsrichter darauf aufmerksam zu machen und den Gegenstand
von diesen entfernen zu lassen.
4) Ein Spieler braucht bei der Ausführung eines Stoßes
keine Berührung mit dem Boden zu haben. Es ist erlaubt sich auf die Spielfläche
zu setzen, um einen schwer zu spielenden Ball zu spielen. Jedoch ist untersagt,
sich auf das Billard zu stellen oder knien. Eine Zuwiderhandlung bedeutet für
den Spieler die Stoßabgabe. Berührt ein Spieler in irgendeiner Weise eine
Kugel, gibt er den Stoß ab. Der nicht am Stoß befindliche Spieler hat das
direkte Umfeld des Tisches zu verlassen. Ein
„über den Tisch beugen“ um die Kreide an sich zu nehmen während der gegnerische
Spieler sich in der Aufnahme oder gar im Stoß befindet, ist von den
Schiedsrichtern als Unsportlichkeit zu bewerten. Der Spieler, der die
Unsportlichkeit ausgeführt hat, ist daraufhin zu verwarnen. Im
Wiederholungsfall ist das Spiel für ihn als verloren zu werten. Weiterhin ist
der Spieler der Rundenleitung zu melden. Nach der 3. Meldung wird dem Spieler
eine 4 Spiele andauernde Sperre auferlegt.
Die weiße
Kugel darf beim Ansetzen auf der Kopflinie nicht zurückgespielt werden. Wird
aber trotzdem zurückgespielt, MUSS der Spieler den Stoß abgeben. Versenkt der
Spieler aber beim Zurückspiel der weißen Kugel irgendeine andere Kugel oder die
weiße Kugel fällt in ein Loch, so ist das Spiel für den am Stoß befindlichen
Spieler verloren. Ist die weiße Kugel strittig beim Ansetzen, sollte der
gegnerische Schiedsrichter befragt werden, ob die weiße Kugel bespielbar ist.
5) Wird die weiße Kugel direkt in ein Loch gespielt, wird
dies als Foul gewertet. Wird ein gegnerischer Ball in ein Loch gespielt, das
heißt ohne den Versuch, eine eigene Kugel zu versenken, wird dies ebenfalls als
Foul gewertet. Ein Foul bedeutet, dass der Gegenspieler des Verursachers des
Fouls zweimal hintereinander stoßen darf, vorausgesetzt, dass beim ersten
Versuch der weiße Spielball den Tisch nicht verlässt. Beim ersten Versuch muss
kein Ball angesagt oder versenkt werden. Es darf jede Kugel direkt oder
indirekt angespielt werden, auch wenn die Kugel hinter der Kopflinie liegt.
Bis zum Ende
des 6. Spiels kann ein nicht anwesender Spieler ausgetauscht werden oder es
werden beide Spiele am Ende des Kampfes ausgetragen. Der einzuwechselnde
Spieler muss bei der Auslosung auf den Spielberichtsbogen eingetragen werden.
Ebenfalls kann ein Spieler vorgezogen werden. Dies muss aber in jedem Fall mit
dem Gegner vereinbart werden. Wird nicht ausgetauscht und der Spieler ist am Ende
des 12. Spiels immer noch nicht anwesend, so sind beide Spiele als verloren zu
werten.
In der
Halbzeitpause können bis zu drei anwesende Spieler ausgetauscht werden.
Die einzuwechselnden Spieler müssen ebenfalls bei der Auslosung in den
Spielberichtsbogen eingetragen werden.
Ein
ausgetauschter oder vorgezogener Spieler darf in Pokalspielen bei
Entscheidungsspielen NICHT mehr eingesetzt werden.
6) Die Heimmannschaft ist verpflichtet, das Spielergebnis
noch am selben Tag, bis spätestens 22.00 Uhr (freitags bis 23.30 Uhr), an den
Rundenleiter/per WhatsApp (siehe Punkt 9.) zu melden. Wird das Ergebnis zweimal
nicht gemeldet, werden dieser Mannschaft 3 Pluspunkte abgezogen und die
Unterwertung mit 0:28 belastet. Beim 3. Mal wird diese Mannschaft von der
weiteren Spielrunde ausgeschlossen. Bei einer Neuanmeldung muss diese
Mannschaft wieder in der untersten Spielklasse beginnen. Die zum Zeitpunkt des
Ausschlusses beim Team gemeldeten Spieler werden bis Saisonende gesperrt.
Tritt oder
schlägt ein Spieler, aus welchen Gründen auch immer, ans Billard (auch mit dem
Queue), so ist das Spiel für diesen Spieler als verloren zu werten.
An den
beiden letzten Spieltagen der Rückrunde werden keine Spielverlegungen mehr
gestattet. An diesen Spieltagen haben alle teilnehmenden Mannschaften ihre
Spiele auszutragen. Ausnahmen werden nicht gestattet. Anstoßzeit siehe Punkt
1). Werden trotzdem Spiele verlegt, wird beiden Vereinen das Spiel als verloren
gewertet und die Unterwertung mit 0:28 belastet sowie sind 25€ Strafe für jedes
Team zu zahlen. Bei Beginn der Rückrunde müssen alle Spiele der Vorrunde
gespielt sein. Ist dies nicht der Fall, werden die jeweiligen Vereine mit 0:3
Punkten und 0:28 belastet.
7) Jeder Spieler erhält einen Spielerpass. Kann der Verein
bei der Auslosung den Spielerpass nicht vorlegen, ist dieser Spieler nicht
spielberechtigt. Hierbei gibt es keine Ausnahme. Hat ein Spieler mehrere
Spielerpässe, ist er nicht spielberechtigt.
Das Alter
eines Spieler MUSS 12 Jahre betragen. Wegen des Jugendschutzgesetzes
darf der Wirt entscheiden, ob er Jugendliche unter 18 Jahren ins Lokal lässt.
Zum Spiel eines Spielers, der unter das Jugendschutzgesetz fällt, muss ein
Erziehungsberechtigter oder ein Vertreter mit Vollmacht anwesend sein. Am Ende
einer Meisterschaftsrunde, auch zwischen der Vor- und Rückrunde, kann ein
Spieler den Verein bzw. die Mannschaft wechseln. Will ein Spieler den Verein
wechseln, ist der Ausweis des Spielers innerhalb von 1 Woche vom Teamkapitän
der Rundenleitung vorzulegen unter Angabe von evtl. noch vorhandenen
Vereinsschulden (der durch Kassenbuch oder Kassenprotokoll tatsächlich
nachweisbare VOLLE Betrag). Der Spieler sollte auch die Rundenleitung
über seinen Austritt in Kenntnis setzen, um die Frist von 1 Woche zur Abgabe des
Ausweises gewährleisten zu können. Sollte die Frist nicht eingehalten werden
von Vereinsseite aus, wird der Verein mit einem Bußgeld von 20,- Euro belegt.
Sollte ein Spieler seinen Ausweis selbst entfernen beim Verein, so wird er für
die laufende Halbrunde gesperrt. Wird ein gewechselter Spieler vorher zum
Einsatz gebracht, obwohl er bereits für seinen alten Verein innerhalb einer
Teilrunde (Vor- oder Rückrunde) gespielt hat (Meisterschafts- oder Pokalspiel),
so wird dem neuen Verein das Spiel als verloren gewertet.Das Alter
eines Spielers MUSS 12 Jahre betragen.
Aufgrund einer Änderung des Jugendschutzgesetzes zum 01. Januar 2023 gilt
folgende Regelung für den Zutritt der jeweiligen Lokalität (in Gaststätten,
jeweilige Altersstufen, Uhrzeit und Auflagen):
Zum Spiel eines Spielers, der unter das
Jugendschutzgesetz fällt, muss ein Erziehungsberechtigter oder ein Vertreter
mit schriftlicher Vollmacht anwesend sein. Am Ende einer
Meisterschaftsrunde, auch zwischen der Vor- und Rückrunde, kann ein Spieler den
Verein bzw. die Mannschaft wechseln. Will ein Spieler den Verein wechseln, ist
der Ausweis des Spielers innerhalb von 1 Woche vom Teamkapitän der
Rundenleitung vorzulegen unter Angabe von evtl. noch vorhandenen
Vereinsschulden (der durch Kassenbuch oder Kassenprotokoll tatsächlich
nachweisbare VOLLE Betrag). Der Spieler sollte auch die Rundenleitung
über seinen Austritt in Kenntnis setzen, um die Frist von 1 Woche zur Abgabe
des Ausweises gewährleisten zu können. Sollte die Frist nicht eingehalten
werden von Vereinsseite aus, wird der Verein mit einem Bußgeld von 20,- Euro
belegt. Sollte ein Spieler seinen Ausweis selbst entfernen beim Verein, so wird
er für die laufende Halbrunde gesperrt. Wird ein gewechselter Spieler vorher
zum Einsatz gebracht, obwohl er bereits für seinen alten Verein innerhalb einer
Teilrunde (Vor- oder Rückrunde) gespielt hat (Meisterschafts- oder Pokalspiel),
so wird dem neuen Verein das Spiel als verloren gewertet.
Tritt eine
Mannschaft in der Meisterschaftsrunde, hierzu zählen auch die Pokalspiele,
unentschuldigt nicht an, ausgenommen sind Spielverlegungen mit Einverständnis
des Gegners oder des zuständigen Ligaspielleiters, so wird diese Mannschaft beim
1. Mal mit 50€ Strafe, beim 2. Mal mit 75€ Strafe (von denen bei
Auswärtsspielen jeweils 25 Euro dem gegnerischen Wirt zukommen) und beim 3. Mal
mit Ausschluss bestraft. Die Zahlungen sind bis spätestens samstags darauf bei
dem Rundenleiter zu bezahlen. Ist bis dahin nicht bezahlt, wird diese
Mannschaft DIREKT vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Das Gleiche gilt,
wenn eine Mannschaft zweimal ein Spiel nicht beendet, d.h. bei einem beliebigen
Spielstand aufgibt. Bei einer eventuellen Neuanmeldung im nächsten Jahr hat
diese Mannschaft in der untersten Spielklasse zu beginnen.
In
dringenden Fällen wie Todesfall eines Spielers oder Hochzeit eines Spielers ist
der Gegner zu einer Spielverlegung verpflichtet. Nach Möglichkeit sollten
Vereinsfestlichkeiten wie Spießbraten, Weihnachtsfeiern oder ähnliches in die
spielfreie Zeit geplant werden. Letzter Termin zur Spielverlegung ist Samstag
20.00 Uhr vor dem offiziellen Spieltermin. Spielverlegungen sind grundsätzlich
von BEIDEN Mannschaften an den Rundenleiter zu melden und in der WhatsApp-Gruppe
mitzuteilen. Verlegte Partien sind innerhalb
von 6 Wochen nach dem Termin laut Spielplan zu spielen, jedoch bis
spätestens freitags vor dem vorletzten Spieltag der Rückrunde. Sollte es zu
keiner Termineinigung zwischen den Teams kommen, wird im Ligaspielbetrieb von
der Rundenleitung ein für beide Mannschaften verbindlicher Termin vorgegeben,
bei Pokalspielen ist der letzte Termin laut Spielplan verbindlich.
Bei
Punktgleichheit dürfen geschenkte Punkte (sogenannte grüne Tischpunkte in der Unterwertung)
nicht über Meisterschaft oder den Auf- und Abstieg einer Mannschaft
entscheiden. In einem solchen Fall bestreiten die punktgleichen Mannschaften
ein Entscheidungsspiel.
8) Regelung um den Auf- und Abstieg:
Am Ende der
Saison steigen die 2 Teams mit den wenigsten
Punkten aus Liga 1 ab, aus Liga 2 steigen Meister und
Zweitplatzierter in Liga 1 auf. Es wird kein Relegationsspiel erfolgen.
Sollten Mannschaften in der 1. oder 2. Liga während der laufenden Saison abmelden,
werden diese automatisch ans Ende der Tabelle gesetzt und erhalten kein
Preisgeld. Diese Regelung kann je nach
Entwicklung zur nachfolgenden Saison durch die Rundenleitung und das Gremium
individuell geändert werden.
9) Alle Spielergebnisse der beiden Ligen sowie die
Pokalergebnisse sind zu melden bei Michael Bohrer, Zum Wildschütz, Tel. 06331
1440248, oder nach erfolgter Einrichtung in der WhatsApp-Gruppe. Der
Austragungsort des Pokalendspiels wird noch bekannt gegeben.
10) Die Ausweise
sind Eigentum der Rundenleitung und sind nach Aufforderung der Rundenleitung
auszuhändigen. Jeder Spieler erkennt die verbindliche Spielregel der
Billardliga Pirmasens an. Das Beschädigen, Zerstören oder ein Verlust des
Passes wird mit 15,- Euro Strafe belegt.
11) Die Wechselfrist von Spielern, die während
einer Saison den Verein wechseln, beläuft sich auf 1 Woche. Das bedeutet, dass
Spieler, deren Spielerausweise mittwochs abgegeben werden, am darauffolgenden
Samstag NICHT spielberechtigt sind. Die Wechselfrist endet 4 Spieltage
vor Saisonende (lt. Spielplan). In dieser Zeit werden keine Umschreibungen
und/oder Neuanträge mehr bearbeitet. Wechselt ein
Spieler in der Halbzeit den Verein, ist er, sofern das Team noch in der
laufenden Pokalrunde aktiv ist, für die Pokalspiele NICHT
spielberechtigt.
12) Ab sofort
sind zu den Spielen wieder Spielberichte zu führen, die nach dem Spiel von beiden Teamkapitänen zu
unterschreiben sind. Die Spielberichte sind bis zum Rundenende aufzubewahren
und auf Verlangen der Rundenleitung vorzulegen.
13) Bei der Rundenabschlussfeier werden keine Pokale
mehr übergeben. Es wird ein Geldpreis ausbezahlt, der aber nur bei Erscheinen
ausgehändigt wird. Sollte ein Verein an der Abschlussfeier nicht teilnehmen, so
wird dieser Geldpreis in der Rundenkasse verbleiben.
14) Die Spieler
und Schiedsrichter werden gebeten, die Regeln nach bestem Wissen und Gewissen
und im Sinne des „Fair Play“ umzusetzen.
Für die
Austragung der Abschlussfeier können sich die Vereine bei der Rundenleitung bis
zum 31. Mai eines jeden Jahres bewerben.
Die
Rundenleitung behält sich jederzeit Änderungen der Spielregel vor.